Bauturbo: Durchbruch für selbstgenutztes Wohneigentum
Durch die Nachbesserung beim § 246e BauGB entsteht Flexibilität, die sowohl die Schaffung neuen Wohnraums als auch die Anpassung bestehender Häuser an veränderte Lebenssituationen erleichtert.
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Dieses gute Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1967 in zentrale Lage einer ruhigen Wohngegend, auf einem 572 qm großen Grundstück, bietet eine reine Wohnfläche von ca. 293 qm und eine Gesamtnutzfläche von ca. 337qm, Aufgeteilt in 5 schöne und funktionelle Wohnungen und einem ausgebauten Dachgeschoss (akt. reine Nutzfläche). Das Gebäude verfügt über einen Keller, sowie Balkone…
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Wohnen soll für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Das Kabinett hat deshalb die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 auf den Weg gebracht.
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Der deutsche Immobilienmarkt war auch im 2. Quartal 2025 von moderaten Preissteigerungen geprägt, berichtet das Immobilienportal immowelt.
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